AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sennekult Hövelhof e.V.
(Stand: Oktober 2023)

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Leistungen, die zwischen uns, dem Sennekult Hövelhof e.V., Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof, vertreten durch den Vorstand Mathias Schlotmann, Telefon: +49 5257 / 5009-229, E-Mail: info@sennekult.de, Vereinsregister: VR 2668, Amtsgericht Paderborn, USt-Identifikationsnummer DE275066338 und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ticketerwerb für durch uns durchgeführte Veranstaltungen und der Teilnahme und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung vereinbart werden.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Bewerbung von Tickets, Vorverkaufsstellen, Verkauf und Umtausch
(1) Die Präsentation und Bewerbung einer von uns durchgeführten Veranstaltung und der Tickets auf unserer Website, in von uns betriebenen Social-Media-Profilen, in Printmedien, etc. stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Kunde kann die Tickets an unseren Vorverkaufsstellen oder der Abendkasse erwerben. Die Vorverkaufsstellen finden sich unter https://www.sennekult.de/tickets/. Darüber hinaus kann der Kunde die Tickets auch online über unsere Vertriebspartner erwerben (vgl. § 3 dieser AGB).
(3) Der Kunde verpflichtet sich das Ticket direkt nach Aushändigung auf seine Korrektheit hin zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er ein anderes Ticket erworben hat.
(4) Beim Kauf von Tickets für eine Veranstaltung an unseren Vorverkaufsstellen oder der Abendkasse besteht kein Widerrufsrecht des Kunden. Ein Umtausch der Tickets ist ebenfalls ausgeschlossen.

§ 3 Online Vertrieb von Tickets

(1) Wir betreiben keinen eigenen Online-Shop für den Vertrieb unserer Tickets. Der Online Vertrieb findet ausschließlich über unsere Vertriebspartner statt. Diese sind derzeit „TICKET DIRECT“, „CTS EVENTIM“ und „TICKET.IO“. Bezüglich etwaiger Widerrufsrechte des Kunden beim Kauf der Tickets im Online Vertrieb unserer Vertriebspartner verweisen wir auf die AGB unserer Vertriebspartner.
(2) Wird das Ticket über TICKET DIRECT (TICKET DIRECT, Inh. Ulrike Krutschinski, Königstraße 62, 33098 Paderborn, Telefon: 05251-280512, Fax: 05251-280543, E-Mail: info@ticket-direct.de) als Drittanbieter erworben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TICKET DIRECT (https://www.ticket-direct.de/agb.html) ergänzend.
(3) Wird das Ticket über CTS EVENTIM (CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Verwaltung: Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen, Sitz: München, AG München HRB 212700, E-Mail: info@eventim.de) als Drittanbieter erworben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CTS EVENTIM TICKET DIRECT (https://www.eventim.de/help/terms/?affiliate=TUG) ergänzend.
(4) Wird das Ticket über TICKET.IO (ticket i/o GmbH, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln, Telefon: +49 221300843-0, E-Mail: info@ticket.io) als Drittanbieter erworben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TICKET.IO ergänzend.

§ 4 Reservierungen von Tickets
(1) Für die meisten unserer Veranstaltungen kann der Kunde Tickets für einen Kauf in einer Vorverkaufsstelle oder an der Abendkasse reservieren. Ob dies für eine bestimmte Veranstaltung möglich ist, kann der Kunde direkt bei uns erfragen (Telefon: +49 5257 / 5009-229, E-Mail: info@sennekult.de).
(2) Bei der Reservierung für den Kauf in einer Vorverkaufsstelle werden wir mit dem Kunden eine Reservierungsfrist vereinbaren, innerhalb welcher der Kunde die reservierten Tickets in der jeweiligen Vorverkaufsstelle kaufen kann. Werden die Tickets nicht innerhalb der Reservierungsfrist vom Kunden abgeholt/gekauft, verfällt die Reservierung.
(3) Hat der Kunde Tickets an der Abendkasse zum Kauf reserviert, so reservieren wir die Tickets bis 30 Minuten vor dem Veranstaltungsbeginn. Hat der Kunde die Tickets bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt/erworben, verfällt die Reservierung und die Karten gehen in den freien Verkauf.
(4) Bei der Abholung/dem Kauf reservierter Tickets hat der Kunde einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, um seine Identität zu bestätigen.

§ 5 Preise, Erfüllungsort und Gefahrübergang
(1) Die Angabe der Preise erfolgt in Euro und brutto, d. h. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind etwaige Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten, die gesondert ausgewiesen werden.
(2) Als Erfüllungsort gilt unser Sitz (Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof).
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden übergeben wird. Schulden wir die Versendung der Ware, so ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung während der Versendung erst mit der Übergabe der Lieferung an den Kunden übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von uns benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Der von dem Kunden zu zahlende Ticketpreis und die Versandkosten sind sofort zur Zahlung fällig.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch von uns unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder entscheidungsreif ist, oder aus einer Gegenforderung besteht, die sich aus demselben Vertrag ergibt, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
(2) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem demselben Vertrag beruht. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

§ 8 Programm und Programmänderung
(1) Wir haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen künstlerischen Darbietungen, wenn diese nicht durch unsere Mitglieder aufgeführt werden.
(2) Weisungsrechte des Kunden, insbesondere bezüglich des Inhalts einer künstlerischen Darbietung, bestehen nicht.
(3) Das Ticket für die Veranstaltung berechtigt lediglich zum Besuch der auf dem Ticket näher bezeichneten Einzelveranstaltung.
(4) Über Programmänderungen werden wir den Kunden unverzüglich über unsere Homepage https://www.sennekult.de/ informieren.
(5) Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Tickets für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit.
(6) Eine Einzelveranstaltung gem. § 8 Abs. 3 dieser AGB kann auch aus einer Mehrzahl von Konzerten, Vorträgen und Work-Shops bestehen (Im Folgenden „Festival“). Ist dies der Fall, so können jedoch vor oder während der Veranstaltung Programmänderungen eintreten. Im Fall von Programmänderungen, der Absage einzelner Konzerte, Vorträge oder Work-Shops eines Festivals hat der Kunde keine Ansprüche gegen uns, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Kunden hinzunehmen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, für Ansprüche des Kunden gem. § 11 Abs. 1 dieser AGB.
(7) Wir bemühen uns im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) oder Referenten im Rahmen eines Festivals, um entsprechenden Ersatz.

§ 9 Leistungshindernisse und Höhere Gewalt
(1) Wir haben das Recht die Veranstaltung abzusagen und/oder uns von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn
• für uns bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ersichtlich wird, dass eine kostendeckende Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer mangelnden Zahl von abgesetzten Vorverkaufstickets nicht möglich ist,
• der Kunde seine Verpflichtungen aus dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag trotz Abmahnung durch uns nicht erfüllt.
(2) Machen wir von unserem einseitigen Rücktrittsrecht gemäß des vorstehenden Absatzes vor Beginn der Veranstaltung Gebrauch, so werden wir den Kunden unverzüglich, spätestens nach Eintritt des Hindernisses, von dem Hindernis und der Ausübung des Rücktrittsrechtes informieren und die von ihm erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Ist die Gegenleistung des Kunden bei Ausübung des Rücktritts noch nicht erbracht, so wird er mit Ausübung des Rücktrittsrechts automatisch von dieser befreit.
(3) Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
(4) Im Falle höherer Gewalt oder aus anderen ungewöhnlichen und durch die jeweils betroffene Partei unverschuldeten Umständen, wie z. B. Naturkatastrophen, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, Verfügungen von hoher Hand, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, wird die jeweils betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Parteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Ereignis sowie den Wegfall des Ereignisses unverzüglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen (z. B. durch die Verlegung der Veranstaltung). Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses zu beheben bzw. soweit wie möglich zu beschränken.
(5) Wird die weitere Durchführung der Veranstaltung zu einem Zeitpunkt unmöglich, zu dem Teile der Veranstaltung bereits durchgeführt worden sind, so gelten die Regelungen in § 9 Abs. 1, 2, 3 dieser AGB entsprechend für den von der Unmöglichkeit betroffenen Teil der Veranstaltung.
(6) Sofern wir die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu vertreten haben, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, neben der Rückzahlung des Ticketpreises auch Schadensersatz gem. § 11 dieser AGB geltend zu machen.
(7) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen AGB unberührt.

§ 10 Mängelhaftung
(1) Für die Sach- und Rechtsmängelrechte des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
(2) Angaben in unseren bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen der Veranstaltung über Inhalt, Thema, Start- und Endzeit, etc. sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und dienen als Maßstab zur Feststellung, ob die Veranstaltung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen mangelhaft ist. Für öffentliche Äußerungen von Dritten, z. B. Werbeaussagen, übernehmen wir keine Haftung.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs. 1, Var. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
(4) Liegt lediglich ein unerheblicher Mangel vor, so steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt nicht zu.
(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur unter den Einschränkungen des § 11 dieser AGB.

§ 11 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
(2) Die sich aus § 11 Abs. 1 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Die sich aus § 11 Abs. 1 und 2 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch und zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, wie für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben, für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung für Ansprüche, die auf der Mängelhaftung beruhen.
(4) Soweit wir allgemeine technische Auskünfte geben, einen Rat oder eine Empfehlung erteilen, ohne dass wir hierzu vertraglich verpflichtet sind, sind wir – unbeschadet der sich aus einem separaten Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit – zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

§ 12 Garantie und Zusicherung
(1) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder der Übernahme einer besonderen Einstandspflicht bedarf der schriftlichen Erklärung durch uns und gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich durch uns genannt werden.
(2) Wir geben keine Zusicherung und/oder Garantie für die Durchführung der Veranstaltung, den genauen zeitlichen Programmablauf, die auftretenden Künstler im Rahmen eines Festivals und der Zurverfügungstellung von bestimmten Übernachtungsmöglichkeiten bei einem Festival. Die Beschreibung der Veranstaltung, Vorankündigungen, Darstellungen auf unserer Website usw. sind Leistungsbeschreibungen gem. § 10 Abs. 2 dieser AGB, jedoch keine Zusicherungen und/oder Garantien.

§ 13 Veranstaltungsort, Garderobe und Zutritt
(1) Die Veranstaltung findet auf einem ausgewiesenen und abgegrenzten Gelände oder in einer abgegrenzten Räumlichkeit statt. Das Hausrecht wird durch uns bzw. durch von uns beauftragte Dritte ausgeübt. Zutritt zum Veranstaltungsort erhalten lediglich Besucher, die über ein gültiges Ticket verfügen.
(2) Beim ersten Einlass wird das Ticket entwertet. Entweder wird das Ticket direkt am Einlass durch uns gegen ein Stempel/Armband eingetauscht oder der Kunde erhält von uns ein Stempel/Armband beim erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsortes. Der Stempel/das Armband ersetzt sodann das Ticket und gilt als Nachweis der erneuten Zugangsberechtigung, wenn der Kunde zurück an den Veranstaltungsort kehren möchte.
(3) Wir behalten uns vor, dem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsort aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere,
• das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von § 13 Abs. 6, sofern der Kunde nicht bereit ist diesen Gegenstand am Einlass abzugeben,
• ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Kunden,
• wenn Kunde offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat oder
• eine Verletzung des Jugendschutzes durch den Kunden begangen wird.
Das Ticket des Kunden verliert seine Gültigkeit, wenn ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses besteht; der Ticketpreis wird nicht von uns erstattet.
(4) Am Einlass/Eingang können Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch unser Ordnungspersonal durchgeführt werden; hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.
(5) Wir weisen darauf hin, dass etwaig am Veranstaltungsort befindliche Garderoben oder anderweitige Möglichkeiten Bekleidungsstücke oder am Veranstaltungsort verbotene Gegenstände abzulegen (z.B. am Einlass aufgestellte Behältnisse) nicht durch uns bewacht oder betrieben werden. Auch kann nicht sichergestellt werden, dass der Kunde diese selbst vom Veranstaltungsort aus bewachen kann. Nutzt der Kunde die Garderoben oder die anderweitigen Möglichkeiten, so kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen uns und dem Kunden zustande. Wir empfehlen dem Kunden etwaige Bekleidungsstücke oder andere Gegenstände selbst sicher aufzubewahren bzw. nicht mit zum Veranstaltungsort zu nehmen.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, Kunden, die am Veranstaltungsort ohne Stempel/Armband angetroffen werden obwohl ein Stempel/Armband beim Einlass durch uns verteilt wurde, des Veranstaltungsortes zu verweisen.
(7) Am Veranstaltungsort verbotene Gegenstände sind Regenschirme, Drogen, Rauschmittel, Glasflaschen, Shishas (insbesondere mit Glas-Bowl), sonstige Glasbehälter, Tiere, Waffen aller Art, professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen, Spraydosen (wie z.B. Haarspraydosen, Deos, Farbspraydosen, etc.), Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas und Megaphone.
(8) Aufnahmen jedweder Form sind während der Veranstaltung untersagt – jeder Missbrauch wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
(9) Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt.
(10) Es ist dem Kunden nicht gestattet Getränke und/ oder Lebensmittel mit in die Veranstaltungsstätte zu nehmen. Sollte der Kunde Lebensmittel und/ oder Getränke am Einlass mit sich führen, wird der Kunde aufgefordert diese abzulegen. Sollten dennoch mitgebrachte Getränke und/ oder Lebensmittel in die Veranstaltungsstätte gelangen, ist der Kunde auf Verlangen des Sennekults verpflichtet, die Getränke und/ oder Lebensmittel auszuhändigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht unverzüglich nach, kann der Kunde, ohne Erstattung des Kaufpreises, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

§ 14 Gewerbliche Verkaufsstellen und gewerbliches Pfandsammeln
(1) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Kunden untersagt, Verkaufsstellen am Veranstaltungsort zu betreiben.
(2) Dem Kunden ist das gewerbliche Einsammeln von Wertstoffen (z. B. Flaschen, Dosen oder anderen Gegenständen), die mit einem Pfand versehen sind am Veranstaltungsort untersagt.
(3) Wir behalten uns vor, Kunden, die gegen die vorgenannten Verpflichtungen aus § 14 Abs. 1 oder 2 dieser AGB verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 15 Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs, Vertragsstrafe
(1) Der Kunde ist nur zur ausschließlichen privaten Nutzung der Tickets berechtigt. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets erfordert unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
(2) Sollte der Kunde, entgegen § 15 Abs. 1 dieser AGB, Tickets ohne unsere vorherige Zustimmung in gewerblicher Weise weiterverkaufen, so ist er verpflichtet, uns eine angemessene, durch uns nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro je vertragswidrig angebotenem Ticket zu zahlen. Uns bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.
(3) Die private Veräußerung der Tickets darf nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, stattfinden.

§ 16 Schutzrechte
Alle gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte), die im Zusammenhang mit den von uns für die Veranstaltung erbrachten und zu erbringenden Leistungen entstanden sind oder entstehen, verbleiben bzw. entstehen bei uns, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns und gilt stets nur für den konkreten Vertragszweck (z. B. eine konkrete Veranstaltung).

§ 17 Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz in Hövelhof. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(2) Für diese AGB und das gesamte Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 18 Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.